

Die zweiwöchige Schnupperfreizeit beinhaltet neben der Übernachtung und Verpflegung auf dem Flugplatz auch 30 Segelflugstarts mit den Schulungsdoppelsitzern ASK 13 oder der DG 1000. Möchte man die Segelflugausbildung nach der Schnupperfreizeit fortführen, braucht man spätestens vor dem ersten Alleinflug ein Flugtauglichkeitszeugnis vom Fliegerarzt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist jedoch für die Schnupperfreizeit nicht nötig.

